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BVerwG, 13.02.1957 - VI B 178.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.02.1957 - VI B 178.56
Diese Frage kann jedoch lediglich auf Grund der Vorschriften des Entnazifizierungsrechts beantwortet werden, die nicht zu den nach § 56 Abs. 1 BVerwGG im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht revisiblen Normen gehören (BVerwGE 2, 17 [BVerwG 03.12.1954 - II C 114/53]), und würde daher in einem etwaigen Revisionsverfahren keine Klärung finden (vgl. BVerwGE 1, 3). - BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53
Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage
Auszug aus BVerwG, 13.02.1957 - VI B 178.56
Diese Frage kann jedoch lediglich auf Grund der Vorschriften des Entnazifizierungsrechts beantwortet werden, die nicht zu den nach § 56 Abs. 1 BVerwGG im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht revisiblen Normen gehören (BVerwGE 2, 17 [BVerwG 03.12.1954 - II C 114/53]), und würde daher in einem etwaigen Revisionsverfahren keine Klärung finden (vgl. BVerwGE 1, 3). - BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
Auszug aus BVerwG, 13.02.1957 - VI B 178.56
Denn selbst wenn das der Fall wäre, könnte die Beschwerde keinen Erfolg haben, weil die genannte Frage dem irrevisiblen Recht angehört; vgl. BVerwGE 1, 19.